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guter rat muss nicht teuer sein

Anwaltskosten:

Die Tätigkeit des Anwalts ist nicht kostenlos. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach Vereinbarung.

Die Erstberatungsgebühr beträgt max. 190,00 € nach RVG.


Berechnung der vorgerichtlichen Kosten:

Anfallende Gerichtskosten bei Klage in sämtliche Instanzen.


Hinweis:

Soweit die Partei außerstande ist, die Anwaltskosten bzw. Gerichtskosten selbst zu zahlen, erfolgt eine Überprüfung, ob Prozesskostenhilfe beantragt wird. Dies ist der Fall bei niedrigem Einkommen des Antragstellers sowie bei Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Rechten bzw. Rechtsverteidigung.

Soweit es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, besteht die Möglichkeit, bei niedrigen Einkommensverhältnissen Beratungshilfe zu erhalten, was regelmäßig dann der Fall ist, wenn die Inanspruchnahme des Anwalts nicht willkürlich ist und der Antragsteller Leistungen nach Hartz IV bezieht.

Ich arbeite mit sämtlichen Rechtsschutzversicherern zusammen, so dass im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung schnell und unkompliziert Deckungszusage erfolgen kann.